Für euch verhandelt
Erstinformation zum Jobticket für Wiener Pflichtschullehrer*innen
Das Jobticket für die Wiener Pflichtschullehrer*innen ist das Verhandlungsergebnis von Karin Medits-Steiner (Personalvertretung) mit Bürgermeister Michael Ludwig.
- Das Jobticket entspricht maximal dem Wert einer Jahreskarte der Wiener Linien und wird mit dem Schuljahr 2024/25 eingeführt.
- Als Jobticket werden den im Dienst befindlichen Wiener Pflichtschullehrer*innen sowohl laufende anteilmäßige sowie neue Jahrestickets ab dem 2. September refundiert.
- Alle Neueinsteiger*innen können es mit dem 2. Monat ihrer Anstellung beantragen.
- Das Jobticket wird allen Schulleitungen und Lehrpersonen in den allgemein bildenden Wiener Pflichtschulen und Wiener Berufsschulen zur Verfügung stehen.
- Das Jobticket wird über ein Formular ab dem September 2024 an den Pflichtschulen zu beantragen sein.
- Das Jobticket hat eine Gültigkeit von 365 Tagen. Somit entspricht der pro Tag refundierte Betrag einem Euro.
- Ob man durch das Jobticket oder die Pendlerpauschale plus Fahrtkostenzuschuss einen höheren Mehrwert hat, kann durch den Pendlerrechner des BMF überprüft werden.
- In den Verhandlungen ist es Karin Medits-Steiner gelungen, dass das Jobticket in Beruf und auch in der Freizeit Gültigkeit hat.
FAQs zum Jockticket
Erstinformation zum Jobticket für Wiener Pflichtschullehrer*innen
Das Jobticket für die Wiener Pflichtschullehrer*innen ist das Verhandlungsergebnis von Karin Medits-Steiner (Personalvertretung) mit Bürgermeister Michael Ludwig.
Das Jobticket entspricht maximal dem Wert einer Jahreskarte der Wiener Linien und wird mit dem Schuljahr 2024/25 eingeführt.
Als Jobticket werden den im Dienst befindlichen Wiener Pflichtschullehrer*innen sowohl laufende anteilmäßige sowie neue Jahrestickets ab dem 2. September refundiert.
Alle Neueinsteiger*innen können es mit dem 2. Monat ihrer Anstellung beantragen.
Das Jobticket wird allen Schulleitungen und Lehrpersonen in den allgemein bildenden Wiener Pflichtschulen und Wiener Berufsschulen zur Verfügung stehen.
Das Jobticket wird über ein Formular ab dem September 2024 an den Pflichtschulen zu beantragen sein.
Das Jobticket hat eine Gültigkeit von 365 Tagen. Somit entspricht der pro Tag refundierte Betrag einem Euro.
Ob man durch das Jobticket oder die Pendlerpauschale plus Fahrtkostenzuschuss einen höheren Mehrwert hat, kann durch den Pendlerrechner des BMF überprüft werden.
In den Verhandlungen ist es Karin Medits-Steiner gelungen, dass das Jobticket in Beruf und auch in der Freizeit Gültigkeit hat.